DBL8400-DE.pdf

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1、Juni 2005 Mercedes-Benz Liefervorschrift Oberflchenschutz durch Rostschutz- und Gleitphosphatierungen fr Teile aus Eisenwerkstoffen ohne nachfolgende Lackierung ohne Gewinde DBL 8400 BQF vorhanden ? Weitere DaimlerChrysler Normen sind erforderlich: DBL 6770, DBL 6990, DBL 9400, MB Special Terms Ersa

2、tz fr Ausgabe: 01.05 Siehe unter Abschnitt nderungen: Seite 6 Fortsetzung Seite 2 bis 7 Herausgeber: DaimlerChrysler AG 70546 Stuttgart Normung (EP/QIN) Ersteller (Name): Dr. Hesse Abteilung: PWT/VEW Werk: 010 Telefon: (0711)17-23506HPC:H120 Fachliche Koordination durch Zentrale Werkstoff - und Proz

3、etechnik Werk 19, Abteilung PWT/VEW Name: Dr:Vogel Telefon (0711) 17-22226 HPC: H120 Vertraulich! Alle Rechte vorbehalten. Weitergabe oder Vervielfltigung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DaimlerChrysler AG verboten. Vertragspartner erhalten Normen nur ber die zustndige Einkaufsabteilung.

4、Ausfhrungsarten und Beispiele AA Anwendungsbeispiele .00 Zinkphosphatiert und gelt Korrosions- und Lagerschutz a. Teile zum Einbau in geschlossenen Aggregaten (keine wesentliche Korrosionsbeanspruchung) b. Teile mit miger Korrosionsbeanspruchung (Aussehen darf sich ohne Funktionsbeeintrchtigung vern

5、dern). Der Ein- oder Anbau erfolgt an Stellen, die in der Regel nicht im Blickfeld eines Betrachters liegen. .10 Zinkphosphatiert und gewachst Korrosions- und Lagerschutz Teile mit miger Korrosionsbeanspruchung, z. B. fr Befestigungselemente (Federclipse), die im Fahrzeuginnenraum verbaut werden (Au

6、ssehen darf sich ohne Funktionsbeeintrchtigung nicht wesentlich verndern.) Der Ein- oder Anbau erfolgt an Stellen, die vom Betrachter nur gelegentlich eingesehen werden knnen. .31 1) Zinkphosphatiert mit spezieller Nachbehandlung Teile mit etwas erhhten Anforderungen an das Korrosionsverhalten, wie

7、z. B. Teile fr Druckluft-Bremssysteme von NFZ. .40 1) Dnnschichtphosphatiert und gelt Zur Erleichterung der Montage von Teilen durch Verbesserung der Gleiteigenschaften, wie z. B. bei Zylinderstiften. .50 Manganphosphatiert und gelt, Verfahren nach Wahl des Herstellers Als Einlaufhilfe und zur Verbe

8、sserung der Gleiteigenschaften, z.B. fr Wellen, Zahnrder usw., wenn fr die Funktion eine besondere Festlegung des Oberflchenbehandlungsverfahrens nicht erforderlich ist. .60 1) Mangan- oder Zinkphosphatiert und gelt, nach festgelegtem Verfahren Als Einlaufhilfe und zur Verbesserung der Gleiteigensch

9、aften, z.B. fr Kugelumlaufbahnen, wenn die Funktion eine Festlegung des Oberflchenbehandlungsverfahrens erfordert. 1) Die Ausfhrungsarten .31, .40 und .60 sind fr Neukonstruktionen gesperrt Kurzbezeichnungen Fr Zeichnungen im Feld fr Oberflchenschutz: z.B. DBL 8400.00 Seite 2 DBL 8400 : Juni 2005 1

10、Geltungsbereich, allgemeine Hinweise 1.1 Anwendungen Phosphatschichten, die als Vorbehandlung fr die Beschichtung mit Anstrichstoffen oder hnlichen Beschichtungsstoffen dienen, sind nicht Gegenstand dieser DBL. Hinweise auf die Korrosionsbestndigkeit siehe Anwendungsbeispiele. Fr Teile ohne wesentli

11、che Korrosionsbeanspruchung mit Gewinde siehe DBL 9400 Die Anwendung von Phosphatierungen nach dieser Liefervorschrift auf Teilen mit einer Festigkeit 1150N/M mm2 ist wegen der Gefahr der Wasserstoffversprdung verboten. Siehe Abs. 2.2. 1.2 Inhaltsstoffe und Wiederverwertbarkeit Alle Werkstoffe, Verf

12、ahren, Prozesse, Bauteile und Systeme mssen den geltenden gesetz- lichen Bestimmungen in Bezug auf geregelte Stoffe und Wiederverwertbarkeit entsprechen. Die EU-Altautoverordnung inklusive der Anforderung bezglich Cr-VI-Freiheit muss erfllt werden. Der Einsatz Cr(VI)-haltiger Stoffe bei der Erzeugun

13、g der Produkte nach dieser DBL, z.B. fr Nachspllsungen o. ist nicht zulssig. Sperrvermerk: Ausfhrungsart .50 ,.60 Bei Zeichnungsteilen entscheidet die Produktions- und Werkstofftechnik (PWT), bei Norm- teilen PWT und EP/QIN, ob die Oberflchenbehandlung aus werkstofftechnischer Sicht ver- tretbar bzw

14、. der aktuellen Normung entsprechend ist. Die Freigabe fr den Einsatz mu je- doch jeweils von der zustndigen Entwicklungsabteilung, unter Abwgung aller die Funktion und Haltbarkeit des Bauteils betreffenden Gesichtspunkte, getroffen werden. 2 Allgemeine Eigenschaften der Werkstoffe, Rohstoffe und Li

15、eferzustand 2.1 Grundwerkstoffe und Oberflchen Die zu behandelnden Teile drfen keine Werkstoff-, Bearbeitungs- oder sonstige Oberfl- chenfehler aufweisen, welche die Funktion der Teile, die Haftung der Schicht, das Aussehen oder den Korrosionsschutz beeintrchtigen knnen. Die zu phosphatierenden Teil

16、e mssen frei von Korrosionsprodukten jeglicher Art sein. So- fern die Phosphatierungslsung nicht gleichzeitig reinigend und entfettend wirkt, drfen auf den Werkstcken keine le und Fette, Fingerabdrcke, Schmutz oder auch andere Verunreinigungen vorhanden sein. 2.2 Teile mit Festigkeiten 1000 N/mm Bei

17、 den blichen Phosphatierverfahren ist fr Teile aus Sthlen mit einer Zugfestigkeit von 1000N/mm ein wasserstoffinduzierter Sprdbruch (im allgemeinen Wasserstoffverspr- dung“ genannt) nicht mit Sicherheit auszuschlieen. Er kann durch die Auswahl geeigneter Werkstoffe mit hinreichender Duktilitt und ei

18、ne zweckmige Wrmebehandlung vor und/oder nach dem Phosphatieren vermieden werden. Wrmebehandlungsverfahren und klassen fr die Verminderung der Eigenspannungen vor der Phosphatierbehandlung sind in ISO 9587 und fr die Verminderung der Seite 3 DBL 8400 : Juni 2005 Wasserstoffversprdung nach der Behand

19、lung in ISO 9588 festgelegt. Es knnen aber auch andere Wrmebehandlungsbedingungen durch den Abnehmer festgelegt werden, vorausgesetzt, dass sie sich als gleich wirksam erweisen. Durch Prfverfahren muss die Wirksamkeit der Wrmebehandlung nachgewiesen werden. Siehe hierzu auch DIN 50969 2.3 Beschaffen

20、heit der Schutzschicht Zinkphosphat- Zinkcalciumphosphat- und Manganphosphatberzge mssen die Metall- oberflche gleichmig bedecken und drfen keine weien Flecken, Korrosionsprodukte oder Fingerabdrcke aufweisen. Anmerkung: Geringfgige Schwankungen im Aussehen der Phosphatierberzge, die bei- spielsweis

21、e in der Struktur des Grundwerkstoffes, durch Berhrung mit den Gestellen oder durch gegenseitige Berhrung in der Trommel bedingt sein knnen, sollten nicht beanstan- det werden 2.3.1 Phosphatierverfahren Die Wahl der Vorbehandlungs- und Phosphatierungsverfahren ist dem Hersteller freigestellt, wenn d

22、ie Anforderungen dieser DBL erfllt werden. Die Phosphatierungslsungen sind regelmig und sorgfltig, entsprechend den Vorschriften des Chemielieferanten, zu berwachen. Der Hersteller mu die Unterlagen ber diese Kon- trollen zur Einsicht fr das Abnahmewerk bereithalten. 2.3.2 Ausfhrungsart .00, .10, .3

23、1 In Ausnahmefllen kann nach Vereinbarung mit der Produktions- und Werkstofftechnik, Abt. PWT/VEW und /oder mit der Werkstoffprfung des Abnahmewerkes auch eine Mangan- phosphatierung zur Anwendung kommen. Das Flchengewicht dieser Manganphosphat- schichten mu dann mindestens 20g/m betragen 2.3.3 Ausf

24、hrungsart .40 Zulssig sind Zink-, Zinkcalcium- und Manganphosphatschichten. Das angewendete Verfah- ren ist im EMPB anzugeben. Bei nderungen des Schichttyps ist PWT/VEW und/oder die Werkstoffprfung des Abnahmewerkes zu verstndigen. 2.3.4 Ausfhrungsart .50 Die Auswahl der Vorbehandlungs- und Manganph

25、osphatierungsverfahren ist dem Hersteller freigestellt, sofern die Bedingungen dieser DBL erfllt werden. 2.3.5 Ausfhrungsart .60 Die Erprobung und Festlegung der anzuwendenden Verfahren erfolgt in Zusammenarbeit des Herstellers mit der Produktions- und Werkstofftechnik, Abt. PWT/VEW und/oder mit der

26、 Werkstoffprfung des Abnahmewerkes. Seite 4 DBL 8400 : Juni 2005 2.4 Nachbehandlung 2.4.1 Ausfhrungsart .00 und .50 Zum Einlen der Phosphatierschichten mssen emulgierende le nach DBL 6770.20 in ei- ner Wasser-l-Emulsion oder andere gleichwertige Produkte verwendet werden. In Fllen, in denen diese Em

27、ulsionen die Gebrauchseigenschaften beeintrchtigen, ist eine Nachbe- handlung mit den im Einbau verwendeten len (wie z. B. Getriebel) durchzufhren. Nach dem Trockenen oder Schleudern darf das l von den Teilen nicht abtropfen und die Teile drfen untereinander nicht verkleben. Eine dickere, tropfende

28、Belung ist nicht zulssig. 2.4.2 Ausfhrungsart .10 Zum Einwachsen sind Produkte zu verwenden, die einen gleichmigen, dnnen, griffesten, wachsartigen Film ergeben. Die Produkte mssen die Forderungen nach DBL 6990 erfllen und drfen keinen unangenehmen Geruch aufweisen. 2.4.3 Ausfhrungsart .31 und .60 D

29、ie Nachbehandlungsverfahren sind grundstzlich mit der Produktions- und Werkstofftech- nik, Abt. PWT/VEW und/oder mit der Werkstoffprfung des Abnahmewerkes zu vereinbaren. Bei Normteilen ist auerdem die Abteilung EP/QIN zu benachrichtigen. Die jeweils angewandten Verfahren und Produkte sind bei der E

30、rstbemusterung im EMPB anzugeben. 2.4.4 Ausfhrungsart .31 Die nachbehandelten Phosphatschichten mssen ggf. berlackierbar sein. Dies wird z. B. erreicht durch Aufbringung einer speziellen Versiegelung. 2.4.5 Ausfhrungsart .40 Das angewendete Verfahren und die Produkte zur Nachbehandlung sind im EMPB

31、an- zugeben. Bei nderung der Nachbehandlung ist PWT und/oder die Werkstoffprfung des Abnahmewerkes zu verstndigen. 3 Abmessungen und Toleranzen / Lieferform Die Abmessungen der Teile mssen auch nach der Phosphatierung den Zeichnungsanga- ben entsprechen. Bei Passungen ist zu beachten, da die Dicke d

32、er Rostschutzphosphatschichten (AA .00,.10,.31) zur Erfllung der Forderungen dieser DBL im allgemeinen 5m sein mu und Schichtdicken bis 20m (evtl. darber) mglich sind. Auerdem ist zu beachten, da die Schichten durch mechanische Beanspruchung zerstrt werden und sich dabei die Mae ver- ndern knnen. 4

33、Technische Daten Siehe Tabelle Seite 8 Seite 5 DBL 8400 : Juni 2005 5 Prfungen 5.1 Prfung der Mahaltigkeit Der Hersteller hat sich durch geeignete Manahmen und eine hinreichend groe Anzahl von Stichproben davon zu berzeugen, da die Forderungen nach Punkt 3 erfllt sind. 5.2 Prfung des Phosphattyps Ku

34、rzzeichen (entsprechend EN 12476 ): Zinkphosphat: Znph Zinkcalciumphosphat: ZnCaph Manganphosphat: Mnph Der qualitative Nachweis von Mangan, Zink oder Calcium als Bestandteil der Schichten kann nach DIN EN 12476 Nationaler Anhang oder der DIN 50942, Ausgabe September 1996, Abschnitt 7.2 der vorgenom

35、men werden. Zum Nachweis knnen auch andere Verfahren, mindestens gleicher Empfindlichkeit oder z.B. auch ionenspezifische Reagenzpapiere verwendet werden. 5.3 Prfung des Flchengewichts Zur Bestimmung der flchenbezogenen Masse der Phosphatschichten siehe DIN EN 12476 Abschnitt 6.2, DIN EN ISO 3892 od

36、er DIN 50942, Ausgabe September 1996, Abschnitt 7.3. 5.4 Prfung der Schichtdicke Zur Messung der Schichtdicke siehe DIN 50942, Ausgabe September 1996, Abschnitt 7.4 sowie die Erluterungen zu Abschnitt 7.4 5.5 Prfung der Korrosionsbestndigkeit Die Prfung auf Korrosionsbestndigkeit gilt als erfllt, we

37、nn bei der Prfung nach DIN 50021 SS bzw. DIN 50017 KK die Forderungen (Technische Daten) in Punkt 4 dieser DBL eingehalten werden. 5.6 Funktionsprfung Die Verfahren zur Beurteilung des Gleitverhaltens sind, entsprechend der jeweiligen Praxis- beanspruchung zwischen Abnehmer und Lieferant zu vereinba

38、ren. Es wird empfohlen, dazu Prfgerte zu verwenden, die den Aggregaten bei der spteren Verwendung entsprechen oder gleiche Beanspruchung simulieren. 6 Aufgaben des Lieferanten Siehe MERCEDES BENZ SPECIAL TERMS Nr. 13 und Nr. 16 7 Muster Siehe MERCEDES BENZ SPECIAL TERMS Nr. 13 8 Lieferungen Die lauf

39、enden Lieferungen mssen den freigegebenen Mustern entsprechen. Ansonsten siehe MERCEDES BENZ SPECIAL TERMS Nr. 13 Seite 6 DBL 8400 : Juni 2005 9 Kennzeichnungen Siehe MERCEDES BENZ SPECIAL TERMS Nr. 24. 10 Verpackung Die Bauteile sind vor Einwirkung korrosiver Medien zu schtzen. Ansonsten siehe MERC

40、EDES BENZ SPECIAL TERMS Nr. 30 11 Lagerfhigkeit Siehe MERCEDES BENZ SPECIAL TERMS Nr. 29 und Nr. 30. 12 Besondere Hinweise Besondere Hinweise auf der Bestellung sind zu beachten. 13 Beanstandungen Siehe MERCEDES BENZ SPECIAL TERMS Nr. 16 und Einkaufsbedingungen Produktionsmaterial und Ersatzteile fr

41、 Kraftfahrzeuge. 14 Umweltschutz und Arbeitsschutz Siehe MERCEDES BENZ SPECIAL TERMS Nr. 30, Nr 36 und DBL 8585 Stoffnegativliste fr die Werkstoffauswahl. 15 Mitgeltende Normen Einkaufsbedingungen Produktionsmaterial und Ersatzteile fr Kraftfahrzeuge MERCEDES BENZ SPECIAL TERMS Nr. 13, 16, 24, 28, 2

42、9, 30, DBL 6770, DBL 6990, DBL 8585, DBL 9400, DIN 50017, DIN 50021, DIN 50969, DIN EN 12476, DIN EN ISO 3892 16 nderungen gegenber vorheriger Ausgaben: Ausgabe 01/2005: Teile mit Festigkeiten 1000 N/mm und die Beschaffenheit der Schutzschicht: Die DIN 50942 ist historisch entsprechend wichtige Pass

43、agen wurden bernommen Prfung des Phosphattyps - an den aktuellen Stand der Normung angepasst, Prfung des Flchengewichts - an den aktuellen Stand der Normung angepasst Die Ausfhrungsarten .31; .40; .60 der DBL 8400 sind nicht mehr fr Neukonstruktionen zugelassen Verweis auf DBL 8402 entfernt Ausgabe

44、06/2005: Fehlerhafte Angabe der fr Neukonstruktionen gesperrten AA in Tabelle zu Abschnitt 4 eliminiert. Seite 7 DBL 8400 : Juni 2005 AA Oberflchen- behandlung Phosphattyp Flchengewichtmittlere Schichtdicke Korrosions- prfung / Abnahme- forderung Nachbehandlung mechanische Funktions- prfung siehe Ab

45、schnitt 5.2 siehe Abschnitt 5.3 siehe Abschnitt 5.4 siehe Abschnitt 5.5 siehe Abschnitt 5.6 g/m m h .00 Zn-phosphatiert und gelt Znph 5 16 1) emulgierende le nach DBL 6770 oder gleichwertige Produkte, evtl. le, die im Einbau verwendet werden - .10 Zn-phosphatiert und gewachst Znph 5 48 1) wachsartig

46、e Produkte (Erfllung der Forderung nach DBL 6990.40) - .31 4) Zn-phosphatiert mit spezieller Nachbehandlung Znph nicht vorge- schrieben 5 72 1) zu vereinbaren - .40 4) Dnnschicht- phosphatiert und gelt Mnph oder Znph oder ZnCaphca. 5 1 bis 4 - Verfahren u. Produkt sind anzugeben .50 Mn-phosphatiert

47、und gelt Mnph 5 bis 20 8 2) Emulgierende le nach DBL 6770 oder gleichwertige Produkte, evtl. le, die im Einbau verwendet werden .60 4) Mn-phosphatiert und gelt Mnph oder Znph 5 bis 20 20% des Freigabe- musters) 8 2) zu vereinbaren dem Freigabe- muster entsprechend 1) Prfung nach DIN 50021 SS: keine Korrosion des Grundwerkstoffs 2) Prfung nach DIN 50017 KK: keine Korrosion des Grundwerkstoffs 3) Anzustreben ist eine mittlere Schichtdicke von ca. 10 m 4) nicht fr Neukonstruktionen 4 Technische Daten und Anforderungen an die phosphatierten Oberflchen

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